Allgemeine Geschäftsbedingungen HMS Gruppe

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.01.2025

1. Allgemeines

a. Die Leistungen, Lieferungen und Angebote der HMS Gruppe GmbH & Co. KG (nachfolgend „HMS Gruppe“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die HMS Gruppe stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

b. Sämtliche Aufträge und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die HMS Gruppe. Dies gilt auch für Änderungen bereits bestätigter Aufträge.

c. Begriffe wie „der Auftraggeber“, „Mitarbeiter“ oder „er“ umfassen im jeweiligen Kontext alle natürlichen, juristischen und geschlechtlichen Personen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet, es sind jedoch stets alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.

2. Vertragsgegenstand

a. Durch diesen Vertrag überträgt der Auftraggeber der HMS Gruppe die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Sicherheitsdienst, Reinigung, Hauswirtschaft, haushaltsnahe Dienstleistungen und Facility Management.

b. Die HMS Gruppe verpflichtet sich, die beauftragten Arbeiten sach- und fachgerecht auszuführen. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand oder gemäß gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

c. Die HMS Gruppe stellt geeignetes und überprüftes Personal und haftet für dessen ordnungsgemäße Auswahl.

d. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie drei Monate nach deren Beendigung keine Mitarbeiter der HMS Gruppe abzuwerben oder selbst zu beschäftigen. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000 € pro Fall fällig. Diese Verpflichtung gilt auch für Angehörige des Auftraggebers.

e. Die HMS Gruppe stellt sicher, dass Ausfälle durch Krankheit oder Urlaub soweit möglich durch Ersatzpersonal innerhalb von vier Wochen kompensiert werden.

f. Mitarbeiter, die nicht von der HMS Gruppe beauftragt sind, dürfen den Einsatzbereich nicht betreten. Dies gilt auch für Angehörige der Mitarbeiter, sofern keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vorliegt.

g. Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber alle erforderlichen Reinigungs- und Verbrauchsmittel sowie Wasser und Strom kostenfrei zur Verfügung.

h. Den Mitarbeitern der HMS Gruppe ist es untersagt, Einsicht in Unterlagen des Auftraggebers zu nehmen.

i. Gefundene Gegenstände sind unverzüglich an den Auftraggeber zu übergeben. Schäden oder Mängel sind umgehend der HMS Gruppe und dem Auftraggeber zu melden.

j. Unfallverhütungsvorschriften, betriebliche Hausordnungen sowie spezielle Anweisungen des Auftraggebers sind strikt einzuhalten.

k. Bei Veranstaltungen ist ein Sicherheitskonzept nach VStättVO erforderlich. Liegt kein Konzept vor, kann die HMS Gruppe dieses gegen gesonderte Vergütung erstellen. Änderungen bedürfen der Schriftform und beiderseitigen Unterzeichnung.

3. Auftragsbestätigung und Stornierung

a. Aufträge werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch die HMS Gruppe verbindlich.

b. Bei kurzfristigen Aufträgen (unter 24 Stunden vor Beginn) kann ein Zuschlag von 15 % auf den Stundensatz erhoben werden.

c. Stornierungskonditionen:

  • Bis 7 Tage vor Beginn: kostenfrei
  • Bis 72 Stunden vor Beginn: 50 % des Netto-Auftragswertes
  • Ab 48 Stunden vor Beginn: 100 % des Netto-Auftragswertes

d. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

4. Zahlungsbedingungen

a. Der Auftraggeber erteilt ein SEPA-Basismandat; der Einzug erfolgt 2 Tage nach Rechnungserhalt. Bei Überweisung ist die Zahlung innerhalb von 5 Werktagen fällig.

b. Nach Ablauf dieser Frist tritt automatisch Zahlungsverzug ein. Für Mahnungen wird eine Gebühr von 8,00 € pro Mahnung erhoben.

c. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Erfolgt innerhalb von 30 Tagen kein schriftlicher Widerspruch, gelten sie als anerkannt.

d. Es gilt eine Mindestabrechnung von 2 Stunden pro Einsatz. An- und Abfahrtszeiten gelten als Arbeitszeit, soweit nicht anders vereinbart.

e. Preisänderungen aufgrund geänderter Lohn-, Steuer- oder Betriebskosten sind zulässig. Für Bestandskunden wird ein Rabatt von 10 % gewährt. Für niedrigschwellige Entlastungsleistungen gelten die Rahmenverträge mit den Kostenträgern.

f. Bei Zahlungsverzug oder drohender Zahlungsunfähigkeit ist die HMS Gruppe berechtigt, die Leistung sofort einzustellen und fristlos zu kündigen. Offene Forderungen werden in diesem Fall sofort fällig.

g. Hinweis für Verbraucher: Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

5. Gewährleistung

a. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, schriftlich anzuzeigen.

b. Die HMS Gruppe ist bei berechtigter Mängelrüge zur Nacherfüllung verpflichtet. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen.

c. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn die HMS Gruppe keine Gelegenheit zur Nacherfüllung erhält oder der Auftraggeber Mängel eigenmächtig oder durch Dritte ohne Zustimmung der HMS Gruppe beseitigen lässt.

6. Haftung

a. Die HMS Gruppe haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

b. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die HMS Gruppe nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

c. Für Schäden an Haushaltsgegenständen, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, haftet die HMS Gruppe nur bis zum Zeitwert des betroffenen Gegenstandes.

d. Haftungsausschlüsse:

  • Keine Haftung für Schäden an Arbeitsgeräten, Fahrzeugen oder für Schäden bei Gelegenheitstätigkeiten.
  • Keine Haftung bei Obhut über Geld, Wertpapiere oder Wertsachen ohne schriftliche Vereinbarung.

e. Haftungsbegrenzung:

  • 5.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • 100.000 € für bewachte Gegenstände
  • 100.000 € für Schlüsselverluste

f. Die Haftung für Schlüssel besteht nur bei persönlicher Übergabe mit schriftlichem Protokoll. Schlüssel müssen spätestens 3 Monate nach Vertragsende abgeholt werden; danach erfolgt eine Vernichtung.

g. Eine Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen besteht.

h. Die HMS Gruppe haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen).

7. Datenschutz

a. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine personenbezogenen und firmenbezogenen Daten gespeichert, verarbeitet und an berechtigte Dritte (z. B. Subunternehmer, Steuerberater, Behörden) übermittelt werden dürfen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und gemäß Art. 28 DSGVO erfolgt.

b. Die Daten werden vertraulich behandelt und nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.

c. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.hms-gruppe.de/datenschutz.

8. Vertragsdauer und Kündigung

a. Der Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

b. Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen ist eine fristlose Kündigung zulässig.

c. Ereignisse höherer Gewalt oder Streiks berechtigen nicht zur Kündigung.

d. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen, auch nach Vertragsende.

9. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende Ersatzregelung zu treffen.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

a. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

b. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand Halle (Saale).

c. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

d. Die HMS Gruppe nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Dies berührt nicht die Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen.

11. Widerrufsrecht

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen, sofern noch keine Leistung erbracht wurde.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine eindeutige Erklärung an:

HMS Gruppe GmbH & Co. KG, Alter Markt 4, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345 / 47 88 92 58, Mobil: 0176 / 239140238.

Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Auftraggeber kann dafür das bereitgestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

HMS Gruppe GmbH & Co. KG
Alter Markt 4 • 06108 Halle (Saale)