Allgemeine Geschäftsbedingungen HMS Gruppe
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
HMS Gruppe GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen der HMS Gruppe und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit in diesen AGB keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die HMS Gruppe ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt) bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit gesetzlich nicht zwingend die Schriftform vorgeschrieben ist.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbereiche
- Die HMS Gruppe erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Sicherheitsdienstleistungen (z. B. Objekt-, Werks-, Empfangs- und Doorman-Services)
- Veranstaltungs- und Ordnungsdienste
- Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Glas-, Sonder- und Bauendreinigung)
- Hauswirtschaftliche und haushaltsnahe Dienstleistungen
- Facility Management, Hausmeisterservice
- Winterdienst sowie Grün- und Gartenpflege
- Niedrigschwellige Entlastungsleistungen gemäß § 45a SGB XI (siehe Ziffer 12)
- Art, Umfang, Einsatzzeiten, Einsatzorte und sonstige Leistungsparameter ergeben sich aus dem individuellen Vertrag, Angebot und/oder der Auftragsbestätigung.
- Die HMS Gruppe schuldet grundsätzlich die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Tätigkeit (Dienstleistung). Ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Vertragsschluss, Änderungen
- Angebote der HMS Gruppe sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der HMS Gruppe, durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder durch tatsächliche Leistungsaufnahme zustande.
- Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform; für wesentliche Leistungsänderungen kann die HMS Gruppe Schriftform verlangen.
4. Einsatz von Personal, Subunternehmern und Weisungsrecht
- Die Auswahl, Einteilung und Leitung des eingesetzten Personals erfolgt ausschließlich durch die HMS Gruppe. Ein Anspruch auf bestimmte Personen besteht nicht.
- Die HMS Gruppe ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer einzusetzen. Die HMS Gruppe bleibt in diesem Fall Vertragspartner des Auftraggebers.
- Weisungen des Auftraggebers sind nur im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs, der gesetzlichen Vorschriften sowie der Sicherheits- und Arbeitsschutzregeln zulässig. Weisungen, die gegen Rechtsvorschriften oder Schutzvorgaben verstoßen, werden nicht ausgeführt.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
- Besondere Gefahrenquellen, Hausordnungen, Sicherheits- und Zutrittsregeln sowie objektspezifische Besonderheiten sind der HMS Gruppe vor Leistungsbeginn mitzuteilen.
- Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber unentgeltlich Wasser, Strom und erforderliche Verbrauchsmittel zur Verfügung (insbesondere bei Reinigungs- und Hauswirtschaftsleistungen).
- Unterlässt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkung oder macht er unzutreffende/unvollständige Angaben, ist die HMS Gruppe berechtigt, Leistungen auszusetzen. Mehraufwand und Wartezeiten können nach den vereinbarten Sätzen berechnet werden. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
6. Preise, Abrechnung und Mindestzeiten
- Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise, Stundensätze und/oder Pauschalen.
- Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Mindestabrechnung von 2 Stunden je Einsatz. An- und Abfahrtszeiten gelten als Arbeitszeit, sofern vereinbart oder objektbedingt notwendig.
- Zuschläge (z. B. für kurzfristige Beauftragungen, Nacht-, Sonn- oder Feiertage) gelten nur, wenn sie vereinbart sind oder sich aus einem einschlägigen Tarif-/Rahmenvertrag ergeben.
- Die HMS Gruppe ist berechtigt, Preise anzupassen, wenn sich Lohnkosten, gesetzliche Abgaben/Steuern oder sonstige nicht beeinflussbare Kosten (z. B. Mindestlohn, Tarifänderungen) nach Vertragsschluss wesentlich ändern. Bei Verbrauchern erfolgt dies nur, wenn (i) die Anpassung sachlich gerechtfertigt ist, (ii) mindestens 4 Wochen vorher angekündigt wird und (iii) ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird.
7. Zahlungsbedingungen, Verzug, Sicherheit
- Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende schriftliche Zahlungsfrist vereinbart wurde.
- Gerät der Auftraggeber in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern gelten Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB.
- Die HMS Gruppe ist berechtigt, bei Zahlungsverzug, wiederholter verspäteter Zahlung oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit:
- Vorauszahlung/Abschläge zu verlangen,
- weitere Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen,
- den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur hinsichtlich Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; Verbraucher dürfen auch mit entscheidungsreifen Gegenansprüchen aufrechnen.
8. Stornierung, Terminverschiebung, Annahmeverzug
- Stornierungen/Terminverschiebungen sind in Textform mitzuteilen.
- Bei Stornierungen bis 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn entstehen keine Kosten, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
- Bei späteren Stornierungen ist die HMS Gruppe berechtigt, eine angemessene Ausfallvergütung zu verlangen. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die HMS Gruppe kann nachweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
- Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht an (Annahmeverzug) oder ist der Zugang/Einsatz nicht möglich, gilt Ziffer 5.4 entsprechend.
9. Abwerbeverbot
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate nach Vertragsende keine bei ihm eingesetzten Mitarbeiter der HMS Gruppe ohne vorherige schriftliche Zustimmung direkt oder indirekt zu beschäftigen oder abzuwerben (einschließlich über Dritte/verbundene Unternehmen).
- Für jeden schuldhaften Verstoß ist eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; eine Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
10. Mängelanzeige, Nacherfüllung
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis, spätestens am nächsten Werktag, in Textform anzuzeigen.
- Die HMS Gruppe ist zur Nacherfüllung berechtigt. Der Auftraggeber hat der HMS Gruppe hierfür eine angemessene Frist zu setzen und Zugang/Gelegenheit zu gewähren.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber mindern. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Rechte unberührt.
- Gewährleistungsansprüche entfallen, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung der HMS Gruppe Mängel selbst oder durch Dritte beseitigt und dadurch eine Prüfung/Nacherfüllung erschwert oder unmöglich macht, es sei denn, eine sofortige Gefahrenabwehr war erforderlich.
11. Haftung
- Die HMS Gruppe haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die HMS Gruppe nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung (außer bei Personenschäden) der Höhe nach auf die Deckungssummen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt:
- 5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- 100.000 EUR für Schlüsselverlust
- 100.000 EUR für bewachte Gegenstände
- Für Geld, Wertpapiere, Schmuck und sonstige Wertsachen besteht eine Haftung nur, wenn eine ausdrückliche schriftliche Obhutvereinbarung getroffen wurde.
- Schlüsselhaftung besteht nur bei persönlicher Übergabe gegen schriftliches Protokoll. Schlüssel sind spätestens 3 Monate nach Vertragsende abzuholen; danach ist die HMS Gruppe berechtigt, Schlüssel nach Ankündigung zu vernichten.
- Die HMS Gruppe haftet nicht für Schäden, die auf unvollständigen/fehlerhaften Angaben des Auftraggebers, dessen Mitwirkungsverletzungen (Ziffer 5) oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Garantien gelten nur, wenn ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet.
12. Zusatzregelungen für Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI
- Für niedrigschwellige Entlastungsleistungen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorgaben nach § 45a SGB XI sowie die jeweils einschlägigen Landesregelungen und Rahmen-/Versorgungsverträge.
- Die Leistungserbringung setzt die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen (z. B. Pflegegrad, Leistungsanspruch) voraus. Der Leistungsberechtigte hat Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
- Die Abrechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen. Eine Direktabrechnung mit Kostenträgern erfolgt nur bei wirksamer Abtretungserklärung oder entsprechendem Mandat/Vertrag.
- Soweit Kostenträger Leistungen nicht oder nicht vollständig erstatten (z. B. wegen fehlender Anspruchsvoraussetzungen, abgelaufener Fristen, fehlender Unterlagen), trägt der Leistungsberechtigte die daraus resultierenden Kosten, soweit gesetzlich zulässig.
- Die HMS Gruppe führt Leistungsnachweise/Dokumentationen nach den jeweiligen Vorgaben; der Auftraggeber wirkt hierbei mit (Unterschriften, Nachweise).
13. Veranstaltungen und besondere Sicherheitslagen
- Bei Veranstaltungsleistungen trägt der Auftraggeber die Gesamtverantwortung für die Veranstaltung (Genehmigungen, behördliche Auflagen, VStättVO-Anforderungen).
- Erforderliche Sicherheitskonzepte, Einsatzpläne und behördliche Freigaben sind rechtzeitig bereitzustellen. Fehlen notwendige Unterlagen, ist die HMS Gruppe berechtigt, die Leistung zu verweigern oder bis zur Klärung auszusetzen.
- Wenn die HMS Gruppe auf Wunsch des Auftraggebers ein Sicherheitskonzept erstellt, ist dies gesondert zu vergüten.
14. Datenschutz
- Die HMS Gruppe verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
- Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, kann die HMS Gruppe Daten an eingesetzte Subunternehmer oder Auftragsverarbeiter übermitteln. Soweit erforderlich, wird ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
- Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der HMS Gruppe (Website).
15. Geheimhaltung
- Alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen sind vertraulich zu behandeln.
- Die Verpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit und 5 Jahre nach Vertragsende fort.
- Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
- Datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
16. Vertragsdauer und Kündigung
- Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- erheblichem Zahlungsverzug,
- wiederholten Pflichtverletzungen,
- schweren Verstößen gegen Sicherheits- oder Zutrittsregeln,
- drohender Zahlungsunfähigkeit oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
- Kündigungen von Entlastungsleistungen richten sich ergänzend nach Ziffer 12 und den einschlägigen Regelungen.
17. Höhere Gewalt
- Höhere Gewalt sind Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg, großflächige Störungen kritischer Infrastruktur).
- Bei höherer Gewalt sind die Parteien für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten befreit.
- Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
18. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Verbraucherstreitbeilegung
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Halle (Saale).
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Die HMS Gruppe nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
19. Widerrufsbelehrung (nur für Verbraucher)
- Widerrufsrecht: Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
- Ausübung des Widerrufs: Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die HMS Gruppe mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen: HMS Gruppe GmbH & Co. KG Theodor-Weber-Straße 10 06132 Halle (Saale)
- Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die HMS Gruppe Ihnen alle Zahlungen, die die HMS Gruppe von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die HMS Gruppe dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Wertersatz bei vorzeitiger Leistungserbringung: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu Ihrem Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der Dienstleistungen entspricht.
- Muster-Widerrufsformular:
An: HMS Gruppe GmbH & Co. KG, Theodor-Weber-Straße 10, 06132 Halle (Saale) Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung(en): ________________________________________________ Bestellt am / abgeschlossen am: _______________________ Name des Verbrauchers: _______________________________ Anschrift des Verbrauchers: ___________________________ Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________ Datum: _______________________
20. Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.